Teilnahmebedingungen

 

Für die Exkursionen des

 

Vereins für Siegerländer Bergbau e.V., Nachtigallweg 88, 57080 Siegen,

 

 

gelten nachfolgende Bedingungen, welche durch die Unterschrift (spätestens vor Beginn der Exkursion) ausdrücklich bestätigt werden und deren Bestätigung Voraussetzung für die Teilnahme ist:

 

1. Ausrichter/Gefahrtragung

Der Verein für Siegerländer Bergbau e.V., Nachtigallweg 88, 57080 Siegen, ist Organisator der Exkursionen. Die Ausrichtung der Veranstaltung erfolgt ohne kommerziellen Charakter durch ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Teilnahme an den Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko! Es besteht über den Ausrichter kein Versicherungsschutz für Unfälle etc.!

 

2. Örtlichkeiten (Altbergbaue)

Die Örtlichkeit Grube Landeskrone mit untertägiger Maschinenschachthalle ist gemäß Denkmalschutzgesetz NRW ein Bodendenkmal überregionaler Bedeutung und steht unter Denkmalschutz. Aber auch viele andere Exkursionsziele und Sonderbefahrungen in Besucherbergwerken oder Altbergbau unterliegen besonderen Schutzmaßnahmen.

 

Da der Bergbau seit vielen Jahren ruht, finden hier keine bergmännischen Sicherungsmaßnahmen mehr statt.

 

Das Mitführen von Werkzeugen zum Mineralienabbau und das Entfernen von untertägigen Einrichtungen und Fundstücken ist untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung! Die Probenentnahme bei übertägigen Exkursionen ist z. T. erlaubt- siehe hierzu die Hinweise in den einzelnen Exkursionsbeschreibungen.

 

3. Typische Gefahren

Für die Exkursionen gelten folgende typische Gefahren:

 

  • Dreckiges, aufgestautes Grubenwasser, in Einzelfällen brusthoch auf vielen hundert Metern Länge.
  • Schlechtes oder nicht vorhandenes Tretwerk, Stolpergefahr durch Holz, Ausbaumaterial und Reste der Gleisanlagen.
  • Gefahren durch Steinfall, Abstürzen oder Einbrechen von Haufwerk. • Unterkühlungsgefahr durch niedrige Temperaturen und/oder durchnässte Kleidung.
  • Dauer der Exkursionen ca. 3 bis 8 Stunden ohne kurzfristige Erreichbarkeit von Rettungsdiensten, medizinischer Versorgung etc.
  • Auch unsere übertägigen Exkursionen suchen in vielen Fällen Orte abseits der Wege auf. Hier ist neben typischen Gefahren einer Wald- und Wiesenlandschaft, mit weiteren Gefahren durch die lokalen, ehemaligen bergmännischen Tätigkeiten zu rechnen, z.B. Sturzgefahr an Pingen, Schächten und Halden.

 

4. Persönliche Voraussetzungen

Die Teilnahme an den Exkursionen ist nur solchen Personen gestattet, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfahrung mit der Befahrung von Altbergbau!
  • Keine gesundheitlichen Einschränkungen, die solchen Exkursionen entgegenstehen!
  • Lebensalter 18-65 Jahre. Ältere Teilnehmer sollten ihre Leistungsfähigkeit medizinisch überprüfen lassen, sodass die Eignung für die Anstrengungen einer schweren Grubenfahrt gegeben ist, dies ist die Obliegenheit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen!
  • Gesundheitliche Einschränkungen, die an der Teilnahme hindern, sind z.B. (die nachfolgende Aufzählung ist nicht vollständig):
    • Krankhafte Furcht vor geschlossenen Räumen (Klaustrophobie),
    • Anfallsleiden (Epilepsie),
    • Zustand nach Hirnschlag (Apoplex),
    • Bronchialasthma, chronische Emphysembronchitis,
    • Kurzatmigkeit (Dyspnoe),
    • Herzerkrankungen (insbesondere Angina Pectoris),
    • Zustand nach Infarkt oder Rhythmusstörungen,
    • Erheblicher Bluthochdruck,
    • Ausgeprägte Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus),
    • andere akute oder chronische Erkrankungen, welche die körperliche Leistungsfähigkeit einschränken

 

5. Ausrüstung

  • Die Anforderungen an die Ausrüstung ist in jeder Exkursionsbeschreibung hinterlegt und zwingend zu beachten!

 

6. Zurückweisungsrecht

Der ausrichtende Verein behält sich vor, durch die Exkursionsbegleitenden auch noch zu Beginn der Veranstaltung Teilnehmende wegen fehlender Ausrüstung oder Bedenken an den persönlichen und medizinischen Voraussetzungen von der Teilnahme auszuschließen!

 

7. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen erfolgt mit der Anmeldung. Diese Teilnahmebedingungen sind bei der Anmeldung im Tagungsbüro mit persönlicher Unterschrift zu bestätigen. Dies ist die Voraussetzung für die Teilnahme.

 

8. Haftungsausschluss

Gemäß den vorstehenden Regelungen übernimmt der Ausrichter keine Haftung für die vorstehend aufgeführten Risiken.